Schadengutachten und Unfallanalyse

HMS Gutachter (eb)HMS Aktuell

Was steht in einem Schadengutachten?HMS-Gutachter als neutrale Kfz-Sachverständiger nehmen in Gutachten über den Unfallschaden an Fahrzeugen Stellung zu allen schadentechnisch wichtigen Punkten. Durch unser unabhängiges Gutachten sichern Sie Ihre berechtigten Ansprüche und vermeiden viele Probleme bei der Schadenabwicklung. Das Gutachten enthält u.a.:

– Technische Beschreibung Ihres Fahrzeuges
– Erfassung von Sonderausstattungen
– Beschreibung der Schäden am Fahrzeug
– Dokumentation der Schäden durch Lichtbilder
– Festlegung des Reparaturweges
– Kalkulation der Reparaturkosten
– Ermittlung einer Wertminderung
– Stellungnahme zu (unreparierten Schäden) Altschäden
– Abzüge „ Neu für Alt“ (falls gerechtfertigt)
– Reparaturdauer
– Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall
– Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur
– Restwert nach dem Unfall
– Wiederbeschaffungswert
Ein Kostenvoranschlag hat im Zweifelsfall nur eingeschränkten Beweiswert. Nur mit einem Gutachten eines neutralen Sachverständigen gehen Sie auf „Nummer sicher“.

Wer zahlt das Schadengutachten?

Die Kosten für Gutachten eines Sachverständigen sind nach ständiger Rechtsprechung vom Schadenverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat oder dies tun möchte.

Wenn Sie bei Ihrem Sachverständigen eine sogenannte „Sicherungs- Abtretungserklärung“ unterzeichnen, führt dies im Ergebnis regelmäßig dazu, dass Sie die Kosten für das Gutachten nicht vorstrecken müssen, da diese meist von der Haftpflichtversicherung des Verursachers direkt an den Sachverständigen bezahlt werden.
HINWEIS: Die Versicherung hat im Haftpflichtschadenfall nicht das Recht, auf die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zu verzichten! Nur Sie entscheiden, ob Sie ein Gutachten benötigen!
Die Versicherung kann sich nur dann weigern, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten zu ersetzen, wenn es sich um einen sogenannten Bagatellschaden handelt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Kosten für die Instandsetzung unter ca. 750 Euro (Tendenz 1000 Euro) liegen und die Schäden für einen Laien erkennbar gering sind. Bei eindeutigen Bagatellschäden reicht zur Schadendokumentation ein Kostenvoranschlag einer Werkstätte.
Handelt es sich aber um versteckte oder sicherheitsrelevante Schäden, die z.B. erst nach einer Demontage oder Achsvermessung erkennbar werden, muss der Sachverständige zu Wertminderung oder Abzügen Stellung nehmen oder ist bei älteren Fahrzeugen bereits ein Totalschaden zu befürchten, dann liegt kein Bagatellschaden vor. Im Zweifelsfall geben wir Ihnen dazu nähere Informationen (ggfls. Vermittlung an einen Rechtsanwalt).

Bei Kaskoschäden gelten andere Gutachten-Regelungen!

Wofür brauch ich eine Unfallanalyse?

In manchen Fällen lässt sich der Unfallablauf – und damit auch die Schuldfrage – nachträglich nicht mehr eindeutig beurteilen. Hier kann das Gutachten eines Unfallsachverständigen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen.
Der Sachverständige rekonstruiert in solchen Fällen anhand von Unfallspuren, Endstellungen und sonstigen Anhaltspunkten den Unfallablauf, Geschwindigkeiten und Bewegungsverhalten der Unfallbeteiligten werden analysiert, z.B. zur Klärung, ob der Unfall durch niedrigere Geschwindigkeit oder anderes Verhalten der Fahrzeuglenker zu vermeiden gewesen wäre.
Als Grundlage für diese Beurteilung benötigt der Sachverständige eine möglichst genaue Dokumentation aller Unfallspuren und der Situation nach dem Unfall. Dies sollte durch eine Vermessung, die Erstellung einer Skizze, insbesondere aber durch Fotos von Unfallstelle und Beschädigungen an den Fahrzeugen festgehalten werden. Diese Fotos kann der Sachverständige auswerten und daraus wichtige Details entnehmen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf unseren Service der Verkehrsunfallhilfe direkt hin ( https://www.hms-gutachter.de/leistungen/unfallhilfe-direkt/ ).

Gutachten über Verkehrsunfälle werden heute vermehrt mit Hilfe von EDV-Programmen erstellt. Damit kann der Unfallablauf dargestellt und sogar mit 3D-Ansichten z.B. aus der Sicht eines Zeugen oder der beteiligten Fahrer verdeutlicht oder der Bewegungsablauf bei Fußgängerunfällen analysiert werden.
Bei schweren Verkehrsunfällen wird der Unfallsachverständige häufig von Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Spurensicherung direkt an die Unfallstelle gerufen, um technische Grundlagen für eine mögliche Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu schaffen. Gerade hier schauen wir voller Stolz auf die langjährigen Tätigkeiten unseres öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen Dipl. Ing. Gundolf Himbert, die ihm ein hohes Ansehen eingebracht haben.

Auch bei der Bewertung von behaupteten HWS-Verletzungen ist der HMS-Sachverständige gefragt. Hier obliegt es zunächst dem Sachverständigen, die Unfallsituation zu analysieren bevor dazu medizinische Betrachtungen erfolgen (interdisziplinäres Gutachten).

HMS-Gutachter – Ihre kompetenten Ansprechpartner bei einem Unfall.