Das TraffiStar S350 der Firma Jenoptik ist neben dem PoliScanspeed und PoliScan FM1 eines der Messgeräte, das auf Basis der sogenannten LIDAR-Laser-Messtechnik arbeitet. Das TraffiStar S350 wird bereits seit 2013 stationär und seit 2015 als mobile oder semistationäre Variante eingesetzt.
Dabei ist das TraffiStar S350 dazu in der Lage eigenständig zwischen Pkw, Lkw und Kraftrad zu differenzieren und dabei gleichzeitig mehrere Fahrspuren zu überwachen. Durch einen Laserscanner wird ein ca. 50° breiter Laserteppich aufgefächert, welcher den Erfassungsbereich bildet. Ca. 70 m vor dem Standort des Messgerätes fährt das zu überwachende Fahrzeug in den vorgenannten Laserteppich ein und wird erstmals registriert. Solange sich das Fahrzeug dann im Erfassungsbereich des Lasers befindet, wird dieses getrackt oder verfolgt, was dazu führt, dass der Laserscanner genaue Entfernungs- und Winkelinformationen für dieses Objekt liefert. Über die Laufzeit der einzelnen ausgesandten Lichtimpulse vom Sender zum Fahrzeug und wieder zurück kann letztlich die Geschwindigkeit ermittelt werden.
In der Regel werden die ausgesendeten Signale vom amtl. Kennzeichen reflektiert, da dieses den besten Reflektor darstellt. Ebendarum entspricht auch normalerweise der Scanbereich der unmittelbaren Fahrzeugfront. Der reflektierte Laserstrahl wird infolgedessen im Empfänger des Scanners registriert und dann dem entsprechenden Winkelwert zugeordnet. Dabei ist die Zeitdifferenz zwischen dem Aussenden des Lichtpulses und dem Empfang des reflektierten Pulses immer proportional zur Entfernung des Fahrzeugs zum Laserscanner.
Aus den beiden Informationen kann das Messgerät direkt auf die Erfassungsrichtung schließen und die konkrete Position des erfassten Fahrzeugs ermitteln.
Es ist aber nicht immer der Fall, dass tatsächlich die Fahrzeugfront gemessen wird, sondern, dass weiter zurück versetzte Fahrzeugteile (Stufenprofil) verarbeitet werden oder es zu einem fließenden Übergang (Abgleiteffekt) in der Messwertgenese der Seitenwand kommt.
Eine Stufenprofil-Fehlmessung kann bei dem vorbenannten Messgerät dadurch entstehen, wenn zwei vergleichbar gute Reflektoren an der Fahrzeugfront eines Fahrzeugs vorhanden sind, die sich in Strahllängsrichtung in unterschiedlichen Entfernungen zum Messgerät befinden. Trifft der Laserstrahl während der Messdauer zum Beispiel zunächst im Fernbereich auf eine stark reflektierende Oberfläche wie z. B. den Frontscheinwerfer oder auf eine stark reflektierende Quelle im Fahrzeuginnenraum, und unmittelbar danach erst auf das vordere Kennzeichen, so kann dies zu einer fehlerhaften Messung zuungunsten des Betroffenen führen.
Weiterhin lassen sich die Fehlereinflüsse durch Abgleiteffekte während einer Messung ähnlich beschreiben. Hierbei kann der Messwert durch abgleitende Reflexionen an der Fahrzeugseitenwand hin zum vorderen Kennzeichen, verfälscht werden.
Über eine fotogrammetrische Bildanalyse kann die Fotoposition des Betroffenenfahrzeuges, auf Basis der Bestimmung des Fotofluchtpunktes, sachverständigenseits überprüft werden. Ergibt sich bei dieser Betrachtung eine Abweichung zwischen dem über die Fotogrammetrie errechneten Längsabstand und dem in der digitalen Falldatei hinterlegten Längsabstand, so hat ein Abgleich mit der Fahrzeugkontur des Betroffenenfahrzeuges zu erfolgen. Auf diese Weise kann dann eine wie vor beschriebene, fehlerhafte Messung erkannt werden.
Eine weitere Prüfung kann über die in der Falldatei gespeicherte Objektgröße mit Länge und Breite erfolgen. Weichen die Werte erheblich von den Realmaßen des Fahrzeugs ab, sind weitere Betrachtungen erforderlich.
Sollte sich kein Hinweis auf eine fehlerhafte Erfassung der Fahrzeugfront ergeben, kann über die Längsabstandsdifferenz zwischen der erwarteten und der realen Fotoposition eine Korrekturgeschwindigkeit berechnet werden.
Neben der Auswertung der digitalen Falldatei des Betroffenen sollte daher nach Möglichkeit auch die komplette Messserie überprüft werden, um etwaige zufällige Fehler von systematischen Fehlern zu differenzieren und somit letztlich das Ergebnis der technischen Überprüfung validieren zu können.
Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrsmesstechnik zeigt, dass im Hinblick auf die Abwehr eines Tatvorwurfes, die kooperative Zusammenarbeit zwischen fachkundigen Rechtsanwälten und Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik immer noch die besten Chancen bieten, den erhobenen Tatvorwurf ganz oder teilweise zu entkräften.
Ein sogenanntes BLITZERGUTACHTEN, was sowohl die allgemeinen formalen als auch die umfangreichen technischen Überprüfungen beinhaltet, kann diesbezüglich einen wesentlichen Beitrag leisten.