
Von der Entwicklung bis zur Eichung
Der Weg zur Konformität von Messgeräten in der Verkehrsüberwachung
Messgeräte spielen eine zentrale Rolle in vielen Bereichen des täglichen Lebens, sei es im Straßenverkehr, in der Industrie oder im Gesundheitswesen. Um sicherzustellen, dass Messgeräte zuverlässig arbeiten und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, müssen sie einen strukturierten Prüfprozess durchlaufen. Dieser Prozess umfasst mehrere Stufen und endet mit der Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung, die die Übereinstimmung des Geräts mit den geltenden Vorschriften bestätigt.
1. Entwicklung und Entwurf des Messgeräts (Modul-A)
Der erste Schritt zur Zertifizierung eines Messgeräts ist dessen Entwicklung und Konstruktion durch den Hersteller. Dabei müssen nationale und internationale Normen sowie gesetzliche Vorgaben beachtet werden. In Deutschland sind die PTB-Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) maßgeblich.
Bereits in der Entwicklungsphase werden interne Tests durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Gerät die erforderlichen Genauigkeits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt. Neben der messtechnischen Präzision müssen auch Aspekte wie die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die mechanische Stabilität geprüft werden.
Nach der Entwicklung des Messgeräts (Modul-A) stellt der Hersteller einen Antrag zum Erlangen einer Baumusterprüfbescheinigung.
2. Die Baumusterprüfung durch eine Prüfstelle (Modul-B)
Bevor ein Messgerät auf den Markt gebracht werden kann, muss es eine Baumusterprüfung (nach Modul-B) durch eine unabhängige benannte Stelle oder eine zuständige Behörde wie die PTB bestehen. In dieser Phase werden detaillierte Tests durchgeführt, die unter anderem folgende Aspekte umfassen:
- Einhaltung der technischen Spezifikationen
- Laboruntersuchungen
- Praxisversuche
- Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
- Sicherheits- und Umweltanforderungen
- Dokumentation des Herstellers
Nach erfolgreicher Prüfung wird eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt. Diese bestätigt, dass das Messgerät die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und als Grundlage für die Serienproduktion verwendet werden kann.
3. Konformitätsprüfung einzelner Geräte (Modul-F)
Nach der Baumusterprüfung wird jedes einzelne Gerät (manchmal auch nur eine Stichprobe der Serie) von einer Konformitätsbewertungsstelle (KBS) nach Modul-F geprüft. Dabei wird überprüft, ob das Messgerät tatsächlich nach den zugelassenen Spezifikationen gefertigt wurde und ob es die gesetzlichen Anforderungen weiterhin erfüllt. Wesentliche Prüfpunkte sind:
- Einhaltung der Richtlinien
- Einhaltung der Anweisungen
- Fertigungskonformität
- Messgenauigkeit
- Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen
- Übereinstimmung mit der Baumusterprüfbescheinigung
Nach bestandener Prüfung wird eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass das Gerät für den Einsatz zugelassen ist.
4. Ausstellung der Konformitätserklärung und Inverkehrbringung (Modul-F)
Nach erfolgreicher Prüfung gibt der Hersteller eine Konformitätserklärung nach Modul-F ab. Diese besagt, dass das Messgerät alle relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllt und auf den Markt gebracht werden darf. Erst mit dieser Erklärung erhält das Produkt eine rechtliche Zulassung für den Verkauf und die Nutzung. Das Messgerät darf mit der Ausstellung der Konformitätserklärung in Verkehr gebracht und für die amtliche Verkehrsüberwachung eingesetzt werden.
5. Regelmäßige Eichung und Überwachung
Nach der Inbetriebnahme eines Messgeräts unterliegt dieses in der Regel einer regelmäßigen Eichpflicht. Diese wird von der zuständigen Eichbehörde durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Gerät unter Laborbedingungen auch langfristig innerhalb der zulässigen Messabweichungen arbeitet. Im Rahmen der ersten Eichung muss sich das zuständige Eichamt von der Ausstellung der Konformitätsbescheinigung und der Konformitätserklärung überzeugen. Die Intervalle der Eichungen sind abhängig vom Gerätetyp und dessen Einsatzbereich. Falls ein Gerät die Eichprüfung nicht besteht, muss es entweder nachjustiert, repariert oder außer Betrieb genommen werden. Da in der Regel die Messgeräte vor der Eichung durch den Hersteller oder einen autorisierten Servicepartner gewartet werden, ist die Durchfallquote relativ gering.
6. Wesentliche Dokumente im Prüfprozess
Während des gesamten Zertifizierungsprozesses spielen mehrere Dokumente eine entscheidende Rolle:
- Baumusterprüfbescheinigung (Modul-B) – Nachweis über die allgemeine Zulassung des Geräts.
- Konformitätsbescheinigung (Modul-F) – Bestätigung, dass ein einzelnes Gerät oder eine Produktionsserie den Vorschriften entspricht.
- Konformitätserklärung (Modul-F) – Schriftliche Erklärung des Herstellers zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
- Eichschein – Dokumentation einer erfolgreichen Eichprüfung nach Inbetriebnahme.