Handlasermessgeräte – Riegl FG21-P

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Das Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21-P ist ein mobiles Handlasermessgerät. Die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges wird durch kurze Laserimpulse gemessenen. Dafür wird durch einen Impulsgenerator in periodischer Folge ein Halbleiterlasersystem ansteuert, wodurch für die Dauer der Messzeit eine Serie kurzer Infrarot-Lichtimpulse – gebündelt über die Sendeoptik – abgestrahlt wird.

Nach Auftreffen und Reflexion dieser Lichtimpulse an einem Zielobjekt gelangen die Signale zur Empfangsoptik des Messgerätes zurück und werden von dieser auf eine Fotodiode gelenkt, welche die Lichtimpulse in elektrische Empfangssignale umwandelt. Eine Auswerteeinrichtung misst das Zeitintervall zwischen Sende- und Empfangsimpulsen, wodurch über die Geschwindigkeit der Lichtimpulse die Entfernung zum gemessenen Objekt berechnet werden kann. Verändert sich im Verlauf der Messung die Entfernung zum Objekt, wird aus den gemessenen Entfernungen und den abgelaufenen Zeitintervallen die Geschwindigkeit des Objektes ermittelt. Es erfolgt somit keine einmalige, sondern eine vielfache Geschwindigkeitsmessung, wobei die Messwertfolge strenge Gleichmäßigkeitskriterien (Regressionsgerade) erfüllen muss. Werden diese nicht eingehalten, wird die Messung annulliert.

Betriebsbedingungen

Das Messgerät Riegl FG 21-P ist für Geschwindigkeitsmessungen zwischen 0 km/h und 250 km/h bei einer Messentfernung von 30 m bis 1.000 m zugelassen. Es darf frei aus der Hand, abgestützt aus der Hand, aufgelegt oder auf Stativ bei Umgebungstemperaturen zwischen –10 °C und +50 °C betrieben werden. Messungen aus dem Fahrzeug heraus, d. h. durch Fahrzeugscheiben sind ebenfalls zulässig. Geschwindigkeitsmessergebnisse im zufließenden Verkehr werden auf dem Display des Messgerätes mit einem Plus-Zeichen, Messergebnisse im abfließenden Verkehr mit einem Minus-Zeichen gekennzeichnet. Dieses physikalische Vorzeichen muss mit der gemessenen Geschwindigkeit zwangsläufig in einem Fallblatt oder einer Messliste dokumentiert werden, um eine fehlerhafte Zuordnung des Messwertes ausschließen zu können. Die Entfernungsmessung, d. h. das eingeblendete Entfernungsmessergebnis, entspricht dem Abstand zwischen Messgerät und gemessenen Objekt zum Zeitpunkt des Beginns des Messvorgangs.

Die Entfernungsmessung selbst ist nicht geeicht. Die Dauer einer Geschwindigkeitsmessung beträgt in der Regel 0,4 s, kann sich jedoch bis auf max. 1 s verlängern. Dabei werden bis zu 5000 Einzelmessungen durchgeführt.

Anvisieren

Das Anvisieren eines Ziels erfolgt mithilfe einer Zielmarke im Zielfernrohr des Messgerätes.

Das Zentrum der Zielmarke wird hierbei auf den am zu messenden Objekt auszuwählenden Visierpunkt ausgerichtet. In diesem Zusammenhang ist bei Lasergeschwindigkeitsmessgeräten bezogen auf die Messentfernung von besonderer Bedeutung, dass sich der Laserstrahl mit zunehmender Entfernung von der Sendeoptik kegelförmig aufweitet. Beim Messgerät Riegl FG 21-P beträgt der nominelle Wert des Messstrahldurchmessers entsprechend der werksseitigen Justierung 2 mrad, d. h. 0,2 m je 100 m Messentfernung, der zulässige Winkelbereich des Lasermessstrahls bezogen auf die Mitte der Zielmarke beträgt 3 mrad, d. h. 0,3 m je 100 m Messentfernung. Der sog. Zielerfassungsbereich, d. h. der mögliche messwirksame Bereich, beträgt dagegen 5 mrad, d. h. 0,5 m je 100 m Messentfernung. Neben der Zielmarke ist in der Visiereinrichtung des Riegl FG 21-P deshalb als weitere Hilfe der Zielerfassungsbereich in Form eines äußeren Kreisrings eingeblendet.

Test vor Messbeginn

Zur Sicherstellung, dass die Zieloptik und die Messoptik parallel zueinander auf den gleichen Punkt ausgerichtet sind und infolgedessen das anvisierte Fahrzeug tatsächlich gemessen wird, ist bei jedem Messbeginn ein Test der Visiereinrichtung durchzuführen.

Für den Visiertest ist das Messgerät auf einer festen Unterlage stabil aufzulegen oder auf einem Stativ zu montieren, die Auslösetaste zu drücken und die Zielmarke der Zieleinrichtung sowohl horizontal als auch vertikal über das Ziel zu führen. Beim Verschieben der Zielmarke über die Kanten des anvisierten Ziels in Richtung Zielmittelpunkt erhöht sich dann die Folge einer vom Messgerät erzeugten Tonfolge deutlich, sodass der Messgerätebediener durch Hin- und Zurückschwenken des Messgerätes anhand der gleichen Schnelligkeit der Tonfolge feststellen kann, ob die Kanten des Ziels gleichermaßen exakt erkannt werden. Ist dies der Fall, wurde der Visiertest erfolgreich durchgeführt. Bei dem Herantasten des Lasermesspunktes an das Testobjekt muss eine gleichförmige Bewegung erfolgen, damit auch die zeitliche Abfolge richtig eingeschätzt werden kann. Bei dem Visiertest handelt es sich nicht um einen Selbsttest, sondern das Bedienpersonal muss aufgrund der Erfahrung eigenständig beurteilen, ob die Signalintensität gleichförmig zunimmt oder nicht.

Damit ein qualifizierter Visiertest überhaupt durchgeführt werden kann, ist es von besonderer Wichtigkeit, dass sich die Reflexionseigenschaften des Testobjekts deutlich von der Umgebung abheben. D. h. Kombinationen von Verkehrszeichen (mehrere Schilder an einem Trägermast) erfüllen dieses Kriterium nicht. Es ist daher von besonderer Wichtigkeit, dass das Testobjekt konkret dokumentiert ist und auch die Umfeldbedingungen bekannt sind. Optimal ist eine Fotodokumentation, was jedoch eher die Ausnahme als die Regel ist. Für eine nachträgliche Bewertung kann daher eine Besichtigung der Messstelle erforderlich sein. Für eine Einschätzung der Korrektheit der Visiertestdurchführung kann aber auch eine virtuelle Messstellenbesichtigung ausreichend sein. Sollten sich dann Zweifel an der Eignung erhärten, ist eine Messstellenbesichtigung mit dem Messgerät zu empfehlen.

Messung

Das Anvisieren eines zu messenden Objektes erfolgt mithilfe der Zielmarke in der Zieloptik des Messgerätes. Bei Pkw sollte das Kennzeichen, bei Frontmessungen von Krädern deren Scheinwerfer anvisiert werden. Bei Lkw oder Bussen kann auch aufgrund der nahezu senkrecht stehenden Flächen der Fahrzeugaufbau anvisiert werden. Bei Dunkelheit ist bei großflächigen Fahrzeugen der Bereich zwischen den Scheinwerfern bzw. Rückleuchten anzuvisieren. Nebel, Regen oder Schneefall sowie verschmutzte (schlecht reflektierende) Kennzeichen führen nicht zu Messfehlern, sondern zu einer Verminderung der Reichweite. Ggf. führen diese Messbedingungen dazu, dass keine Messung zustande kommt.

Demgegenüber ist untersagt, Seitenflächen von Fahrzeugen anzuvisieren, da dies zu einem Abgleiten des Laserstrahls mit dem Ergebnis eines falschen Messergebnisses führen kann. Vielmehr ist während des gesamten Messvorgangs (0,4 s bis 1,0 s) die Zielmarke so weit als möglich auf die gleiche Stelle am gemessenen Fahrzeug zu richten, und wenn notwendig, die Zielmarke durch Mitziehen des Messgerätes auf diesem Punkt zu belassen. Weiterhin reichende Schwenkbewegungen während der Messung sind dagegen zu unterlassen, da diese mit einem Abgleiten des Laserstrahls verbunden sind.

Messfehler

Messfehler durch Knickstrahl- oder Doppelreflexionen, wie sie bei Radarmessungen möglich sind, sind bei Lasermessungen auszuschließen. Hingegen können Messfehler durch Abgleiteffekte hervorgerufen werden. Dabei wird zwischen einem Stufenprofilfehler und Vertikalschwenk unterschieden.

Die Fehlerquelle des Vertikalschwenks kann entstehen, wenn der Laserstrahl während einer Messung an einem parallel zur Fahrtrichtung ausgerichteten Bauteil des anvisierten Fahrzeuges vertikal abgleitet. Dies kann insbesondere bei Freihandbetrieb oder aufgestütztem Messbetrieb bewusst oder unbewusst vorkommen.

Durch diesen Abgleiteffekt nach vorn oder hinten, kann sich der Abstand zum gemessenen Fahrzeug verändern, sodass sich die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit vergrößern bzw. verkleinern kann.

Stufenprofilfehler können entstehen, wenn der Laserstrahl an zwei in etwa gleich guten Reflektoren am Betroffenenfahrzeug zurückgeworfen wird, welche in Strahlungslängsrichtung versetzt zueinander am Fahrzeug angeordnet sind. Dies können beispielsweise zurückgesetzte Scheinwerfer und/oder Zusatzscheinwerfer gegenüber dem amtl. Kennzeichen sein. Beide Körper stellen gute Reflektoren dar. Die längsaxiale Distanz zwischen diesen beiden Reflexionskörpern darf nicht größer 5 m sein, da Distanzschwankungen von größer 5 m zu einem Messabbruch führen.

Eine weitere Möglichkeit einer fehlerhaften Messung zuungunsten eines Betroffenen lässt sich auch auf eine falsche Messwertzuordnung zurückführen, wobei bei Einhaltung der vorbeschriebenen Bedingungen bei einer Messung von Pkw bis zu einer Messentfernung bis 300 m die Zuordnungssicherheit des Messergebnisses gewährleistet ist. Ab 300 m Messentfernung geht jedoch auch bei mittigem Anvisieren ein Teil der messwirksamen Laserstrahlen am anvisierten Pkw vorbei, sodass die Zuordnungssicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn sich über den gesamten Messzeitraum kein anderes Fahrzeug innerhalb des Zielerfassungsbereiches befunden hat. Bei der Messung von Motorrädern wird die Zuordnungssicherheit aus demselben Grund bereits ab einer Messentfernung von 150 m kritisch. Im Hinblick auf die vorstehenden Erfordernisse ist nachvollziehbar, dass das Messgerät nur von Personen eingesetzt werden darf, die von kompetentem Personal (z.B. dem Hersteller oder von einer Polizeischule) umfassend geschult wurden, d.h. in Funktion und Bedienung eingewiesen sowie mit den messtechnischen Eigenschaften des Gerätes und mit der Möglichkeit von Fehlmessungen bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung vertraut gemacht wurden.