Unfall? Wir kommen!

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

Fallbeispiele aus unserer Praxis:

  • Christine B. steckt im Berufsverkehr fest. Immer wieder rote Ampeln und Stau. An einem Fußgängerüberweg verspürt sie beim Anhalten einen heftigen Schlag von hinten. Unfall! Sie steigt aus. Der Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs kommt ihr schon aufgeregt entgegen. „Ich hab nicht aufgepasst“ entschuldigt er sich. Er versichert den Unfall umgehend seiner Versicherung zu melden. Als er das auch später tatsächlich macht, erklärt er der Versicherung, die Frau habe grundlos eine Vollbremsung hingelegt.
  • Es ist Silke K.’s erster Unfall. Nachdem sie ihre Einkäufe verstaut hat, steigt sie in ihren Mini und fährt auf dem Parkplatz Richtung Ausfahrt. Plötzlich wird ihr Fahrzeug von einem aus einer Parkbox ausparkenden Pkw getroffen. Die Fahrerin dieses Fahrzeuges meint, der Schaden sei doch eine Bagatelle. Das könne man leicht ausbeulen.
  • Peter K. hat es richtig heftig erwischt. Sein Fahrzeug wird auf der Vorfahrtsstraße von einem einbiegenden Sprinter regelrecht „abgeschossen“. Er muss sich später gegen den Vorwurf wehren zu schnell gefahren zu sein und dadurch den Unfall mit verschuldet zu haben.

Mit solchen Fällen ist Dipl. Ing. Gundolf Himbert, Kfz-Sachverständiger und ADAC Gutachter aus Saarwellingen-Schwarzenholz  sehr oft  konfrontiert. Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit als Experte für Unfallanalytik und Unfallrekonstruktion hat er die Erfahrung gemacht, dass Unfallbeteiligte in der ersten Aufregung oft nicht wissen, was sie tun sollen. Sie sind erst mal nur geschockt und hilflos. Von den unterschiedlichsten Seiten prasseln Ratschläge auf sie ein. Hinter manch gutem Ratschlag verbergen sich jedoch höchsteigene Interessen. Was einem unverschuldet oder teilverschuldet in einen Unfall verwickelten Verkehrsteilnehmer rechtlich bei der Schadensregulierung zusteht, das wissen leider nur die entsprechenden Experten. Wer seine Ansprüche ungekürzt durchsetzen oder sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche des Unfallgegners wehren will, sollte sich deshalb nach Meinung von Gundolf Himbert von den nachfolgenden Aussagen leiten lassen: 

„Direkt am Unfallort Beweise sichern spart Ärger!“ 

„Sie selbst müssen für gerichtsverwertbare Beweise sorgen!“

Gundolf Himbert und sein Team haben sich etwas einfallen lassen, um Unfallopfern im direkten zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen kompetent und nachhaltig zu helfen. 

Unter dem Stichwort „Verkehrsunfallhilfe direkt“ verbirgt sich das Angebot einer professionellen und fachgerechten Beweissicherung durch einen ausgebildeten Spurengutachter am Unfallort sowie  einer anschließenden  gutachterlichen und rechtlichen Beratung zur weiteren Vorgehensweise. 

Diese Dienstleistung wird ab sofort im Kreis Saarlouis angeboten und kann Tag und Nacht in Anspruch genommen werden. Hierzu unterhält die HMS ein Netz von geschulten Experten, die im Falle eines Unfalles die Spuren und Beweissicherung mittels Vermessung und Bilddokumentation durchführen. Falls erforderlich kann dann ein ausführlicher Beweissicherungsbericht erstellt werden. Nur mit diesen Details kann eine lückenlose, aussagekräftige Unfallrekonstruktion bzw. Klärung der Verursacherfrage erfolgen.