VKS 4.5 – Revision 1 der Baumuster­prüf­bescheini­gung

HMS Gutachter (fs) HMS Aktuell

Am 07.04.2022 wurde ca. 2 ½ Jahren nach Erstzulassung die Revision 1 der Baumusterprüfbescheinigung des VKS 4.5 durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) erteilt. In diesem Beitrag werden die Neuerungen und Korrekturen erläutert, die mit der neuen Software umgesetzt wurden. Allgemeine Informationen zum VKS 4.5 können in dem verlinkten Beitrag nachgelesen werden. Bereits in Verkehr befindliche Messgeräte sollen sukzessive vor der nächstfolgenden Eichung umgerüstet werden.

Im laufenden Messbetrieb hat sich vereinzelt gezeigt, dass anstelle der geforderten 25 Bilder im Sekundenpaket des VKS-Vorlagendatensatzes nur 23 Bilder gespeichert wurden. Aufgrund der Unstetigkeit und der implementierten Gütekriterien wurde in diesem Fall der Messbetrieb unterbrochen und dieser für weitere Messungen gesperrt. Dem Bedienpersonal wurde die Anzeige der Kalibrierung eingeblendet, bis das nächste volle Sekundenpaket durch die iCone verarbeitet wurde. Der Grund für die reduzierte Anzahl der verarbeiteten Einzelbilder lag darin, dass die Bilddaten für den Rechner zu groß waren, sodass die Hash-Wert-Bildung zur digitalen Signatur zu viel Zeit beansprucht hat. Vidit hat das Problem recht pragmatisch gelöst, indem eine höhere Komprimierung der Bilder eingeführt wurde, sodass die Einzelbilder auf nur noch 30 % reduziert werden.

Auch wenn der Lösungsansatz nachvollzogen werden kann, ist die reduzierte Bildqualität der ohnehin schon dürftigen Auflösung von 768×576 Pixel kritisch zu betrachten. Wie sich die Auswirkungen im Messbetrieb und der Begutachtungspraxis darstellen, wird sich erst in naher Zukunft zeigen. Üblicherweise vergeht ca. ein Jahr, bis erste Messungen nach Zulassung einer Revision der Baumusterprüfbescheinigung bei Sachverständigen zur Begutachtung vorliegen.

Zur Veranschaulichung der Komprimierung wurde ein Einzelbild aus einem VKS-Vorlagendatensatz nach Erstzulassung auf 30 % Qualität reduziert. Bei oberflächlicher Betrachtung fällt der Unterschied nicht sofort auf. Am ehesten sind Unterschiede an den Leitlinienmarkierungen erkennbar sowie in der farblichen Darstellung der Fahrbahnoberfläche.

Abbildung 1 zeigt ein Einzelbild eines VKS 4.5 nach Erstzulassung.
Abbildung 2 zeigt das gleiche Bild wie vor, jedoch mit Qualitätsreduzierung auf 30 %.

Wird hingegen ein Teilsegment der Bilder herausgestellt und vergrößert, sind die Unterschiedliche deutlich erkennbar. Die Vergrößerung der beiden Bilder im Bereich der Kontrollpunkte zeigt, dass die Bildinformationen deutlich weniger detailgetreu dargestellt sind.

Abbildung 3 zeigt links die Vergrößerung nach Erstzulassung und rechts das gleiche Bild, jedoch mit Qualitätsreduzierung auf 30 %.

Ferner wurden Darstellungs- und Prozessfehler in der Software korrigiert. Bei der Auswertung muss das Bedienpersonal die Messlinie an die vorderen Radaufstandspunkte der auszuwertenden Fahrzeuge anlegen. Dafür kann die Messlinie in Längs- und Querrichtung verschoben werden. Die grafische Darstellung der Messlinie wird dabei von Pixel zu Pixel interpoliert. Beim Bestätigen einer Position konnte die Linie rechtsseitig um ein Pixel nach unten verschoben dargestellt werden, was dann optisch nicht mit dem erfassten Messpunkt korrespondiert. Dieser Fehler soll nun mit Rev. 1 der Baumusterprüfbescheinigung behoben worden sein.

Dem Messprinzip zufolge müssen bei der Auswertung immer zwei Messungen mit einer Mindestdistanz von 25 m durchgeführt werden. Bei der Auswertung werden die zwei Messbilder mit den Positionen geschrieben und grafisch dargestellt. Beim Schreiben des zweiten Messbildes, konnte bei der Auswertung ein Prozess den nächsten Prozess überholen, wobei es im zweiten Bild zu einer falschen Zeiteinblendung kam. Anstatt der korrekten Zeit wurde 00:00:00:00 [h:m:s:F] eingeblendet. Zudem fehlte dann der Eindruck der Messlinie in diesem Bild. Bei erneuter Auswertung wurde die Einblendung dann korrekt dargestellt, was belegt, dass sich der Fehler rein auf den nachgelagerten Auswerteprozess beschränkt und die Rohdaten nicht betroffen sind.

Es ist damit zusammenfassend festzustellen, dass die Revision 1 der Baumusterprüfbescheinigungen Fehler korrigiert hat, die sich auf den Auswerteprozess auswirken. Welche Folgen sich aus der verminderten Bildqualität für die Beurteilung einer Messung ergeben, wird sich erst in der Praxis zeigen.