Nach einem Verkehrsunfall mit Beteiligung eines Fußgängers ist es häufig Aufgabe des Sachverständigen, unfallanalytische Vermeidbarkeitsbetrachtungen anzustellen.
Die Bestimmung der Fußgängergeschwindigkeit stellt dabei einen wesentlichen Parameter der Berechnungen dar. Eine umfassende Untersuchung zur Bewegungsgeschwindigkeit von Fußgängern wurde 1977 durch Eberhardt und Himbert veröffentlicht. In den Folgejahren wurden immer wieder Detailuntersuchungen zu dieser Thematik durchgeführt, mit dem Fokus auf junge und mittelalte Menschen. Außer der Studienarbeit von Reske, die sich um 1992 mit der Eingrenzung der Bewegungsgeschwindigkeit von älteren Fußgängern befasste, sind weitere Untersuchungen nicht bekannt. Eine Umfrage bei in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Straßenverkehrsunfälle hat gezeigt, dass auch heute noch die Veröffentlichung von Eberhardt und Himbert zu den Standardwerken gehört und in der Praxis Anwendung findet. Allerdings ist zu erwarten, dass sich das Bewegungsverhalten, insbesondere von älteren Fußgängern in den vergangenen 40 Jahren als Folge des demografischen Wandels verändert hat.
Daher wurde im Rahmen einer Masterarbeit eine ergänzende Untersuchung von Fußgängern ab 60 Jahren durchgeführt, um die Versuchsergebnisse von Eberhardt und Himbert zu aktualisieren. Für die Praxisversuche legten die Probanden je nach physiologischer Verfassung eine Wegstrecke von 10 m in den Bewegungsarten Gehen, Schnell Gehen, Laufen und Rennen zurück. Dabei wurden diese von der Seite mit einer Kamera gefilmt, um Geschwindigkeiten zu ermitteln. Als Ergebnis sind über 540 Einzelmessungen entstanden, anhand derer die Berechnung der mittleren Bewegungsgeschwindigkeiten erfolgte.
Die Ergebnisse der Studienarbeit wurden in dem Fachmagazin für Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik in der Ausgabe VKU 12/2022, S. 416–431 veröffentlicht.