Piezomessung mit Traffipax TraffiStar S330 und TraffiPhot S (TPH-S)

HMS Gutachter (as) HMS Aktuell

Das TraffiStar S330 ist der Nachfolger des bereits unter dem Namen „Starenkasten“ bekannten TraffiPhot S und bringt Temposünder auf der Basis von Weg-Zeit-Messungen zur Strecke. Das Herzstück des S330 respektive TPH-S ist der Sensorbereich mit drei in der Fahrbahn verlegten Piezoelementen (s. Abb.1).

Abbildung 1 zeigt die in der Fahrbahn eingelassenen Piezosensoren.

Überfährt ein Fahrzeug die Sensoren, so wird auf Basis der somit eingeleiteten Kraft ein elektrisches Signal entweder an einen analogen Piezovorverstärker oder einen sogenannten intelligenten Piezo-Vorverstärker (IPV) weitergeleitet, wodurch zunächst vom Messgerät zwischen einem Pkw und einem Lkw differenziert werden kann.  

Abbildung 2 zeigt das Messprinzip des Überfahrens der drei in der Fahrbahn eingelassenen Piezosensoren.

Wird beim Überfahren der Sensoren ein Fahrzeug vom Messgerät erkannt, so kann das TPH-S bzw. S330 über die physikalische Gesetzmäßigkeit Geschwindigkeit = Weg / Zeit ( v = s / t ) eine Weg-Zeit-Messung, durch die im Abstand von je einem Meter in die Fahrbahn eingelassenen Sensoren, durchführen und die gefahrene Geschwindigkeit des Fahrzeuges berechnen. Dabei werden insgesamt drei Referenzmessungen zwischen den Sensoren 1 und 2, 2 und 3 sowie 1 und 3 durchgeführt und miteinander verglichen. Kommt es zur Übereinstimmung und Überschreitung der eingestellten Auslösegeschwindigkeit, so wird im Anschluss die Kameraeinheit ausgelöst.

Die Begutachtung einer Vielzahl von Messungen mit dem TraffiStar S330 bzw. dem TPH-S hat gezeigt, dass bei einer Parallelfahrt eines Fahrzeuges über mehrere Fahrstreifen mit dem installierten Messsystem, beispielsweise im Rahmen eines Überholvorganges auf der Autobahn (rechte Räder auf dem mittleren Fahrstreifen, linke Räder auf dem linken Fahrstreifen), unterschiedliche Geschwindigkeiten erfasst wurden, wobei die Abweichungen typischerweise in einem Bereich von 2 km/h liegen.

Aus technischer Sicht lassen sich die hier vorliegenden Abweichungen relativ einfach erklären. Der Eichvorschrift kann entnommen werden, dass bei der Einrichtung einer Messstelle die Messsensoren mit einer Toleranz von -0,5 cm (unteres Abmaß) bis + 1 cm (oberes Abmaß) parallel zueinander und rechtwinklig zur Fahrbahn verlegt werden müssen. Da die Einhaltung dieser vorgegebenen Maße zwischen den einzelnen Sensoren im Rahmen einer Eichung aber nur an vier Referenzstellen zu kontrollieren ist, können sich auch deutlich höhere Abweichungen in den Zwischenräumen ergeben.

Weiterhin kann es vorkommen, dass sich die Vergussmasse, mit welcher die Piezosensoren in der Fahrbahn eingelassen sind, beispielsweise durch hohe mechanische Druckwellen vor den Fahrzeugrädern, Verschiebung der Fahrbahnoberfläche beim Verzögern, Ausprägung von Spurrinnen und/oder thermischen  Belastungen (Sonneneinstrahlung etc.),  aus der Fräsnut in der Fahrbahn löst und somit keine feste Verbindung mehr zwischen den Sensoren und der Fahrbahn vorliegt, woraus eine dynamische Verschiebung der Messsensoren und somit eine fehlerhafte Messung entstehen kann.

Zwar lassen sich diese Messwertabweichung nicht direkt auf eine fehlerhafte Installation des Messgerätes oder der Piezosensoren zurückführen, werden aber laut Herstellerangaben bereits vorsorglich durch die Gerätetoleranz von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h bzw. 3 % bei Geschwindigkeiten ab 100 km/h abgedeckt.

Rechtlich gesehen ist hierbei daher zu hinterfragen, welcher der beiden Messwerte nun als Grundlage für einen Toleranzabzug herangezogen werden kann. Auch diesbezüglich hat sich der Hersteller dahin gehend eingelassen, dass bei derartigen Feststellungen der geringere der beiden Ergebnisse zu bevorzugen ist, was im Einzelfall jedoch immer einer rechtlichen Würdigung bedarf.

Abbildung 3 zeigt das Innenleben der Schaltzentrale des TPH-S

Da vom TraffiStar S330 respektive TraffiPhot S keine Rohmessdaten gespeichert werden, sodass die Geschwindigkeitsmessung dahin gehend nicht näher auf etwaige Messfehler überprüft werden kann, ist es unser Ziel, mit der sogenannten fotogrammetrischen Auswertung eine Möglichkeit zu schaffen, die Geschwindigkeit, die das Betroffenenfahrzeug auf dem Messfoto hatte, zu ermitteln.

Mit entsprechender Software kann das Messfoto kalibriert werden, sodass anhand dessen im Anschluss der Abstand zwischen dem letzten Sensor und den vorderen Radaufstandspunkten des Betroffenenfahrzeuges fotogrammetrisch vermessen werden kann. Auf Basis dieser Information kann dann die sogenannte Fotoverzugszeit errechnet werden, welche wiederum Rückschlüsse auf die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit ermöglicht.

Da im Rahmen der fotogrammetrischen Auswertungen insbesondere Umfeldbedingungen wie die Einstellung der Kamera und die Licht- sowie Witterungsverhältnisse einen großen Einfluss haben können, hat auch die fotogrammetrische Auswertung bestimmte Grenzen.

Aus Sachverständigensicht ist es daher immer ratsam nicht nur die Überprüfung der einzelnen Falldatei des Betroffenenfahrzeuges durchzuführen, sondern aus Referenzgründen immer die gesamte Messserie im Aufzeichnungszeitraum anzufordern und entsprechend fotogrammetrisch zu überprüfen.

Die Ergebnisse der Messserie lassen sich dann explizit mit der Falldatei des Betroffenen vergleichen. Im Zuge dessen kann eine stichhaltige Aussage über die Plausibilität der gemessenen Geschwindigkeit des Betroffenenfahrzeuges getroffen werden.

Abbildung 4 zeigt eine unzulässige Messstelleneinrichtung mit einer Schachtabdeckung im Sensorbereich.

Neben den messtechnischen Prüfungen muss auch die Messstelle gewissen Vorgaben gerecht werden. Die Vorgaben werden in einer Piezo-Richtlinie geregelt, wobei unter anderem Mindestanforderungen an die Maßhaltigkeit der Sensorlage, die Fahrbahnbeschaffenheit mit Spurrillen, Rissen und Wölbungen und dem Umfeld der Messstelle gestellt werden. So ist es beispielsweise nicht zulässig, dass im unmittelbaren Umfeld (±0,5 m) der Sensoren Schachtabdeckungen vorhanden sind.