Schadengutachten anhand Fotoaufnahmen

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

,,Sind Sie interessiert? Rufen Sie uns gleich an! Wir kümmern uns um alles!“

digitalen Schadenserfassung per Smartphone

Versicherer sind aus wirtschaftlichen Interessen bemüht, ihre Kosten zu minimieren. So weit, so gut. Dieses betriebswirtschaftliche Vorgehen führt bei verschiedenen Versicherungen auch dazu, dass sie einen Anspruchssteller (Unfallgeschädigten) nach einem Unfall dazu bewegen wollen, selbst eine Schadenerfassung mittels Fotoaufnahmen durchzuführen. Insidern wird sofort klar: Hier wird versucht, die Schadenfeststellung durch einen neutralen Sachverständigen zu umgehen, weil der Versicherer Gutachterkosten vermeiden will. Zwar hat ein Unfallgeschädigter grundsätzlich einen Anspruch, seinen Schaden ab einer gewissen Mindestschadenhöhe gutachterlich ermitteln zu lassen, aber wenn er dazu bewegt werden kann, auf dieses Recht zu verzichten … z.B. mit dem Hinweis, dass „im Schadenfall alles reibungslos verläuft“ oder dem Angebot, sich um alles kümmern zu wollen. Vielleicht noch der Hinweis, ein Sachverständigengutachten sei nicht notwendig. Und wenn doch, man kooperiere mit …. und erstatte die Kosten für das Gutachten auch dann vollständig, wenn die Versicherung nicht oder nur anteilig haften müsse.

Ist das nun Service am Kunden oder der Versuch, die Schadensteuerung umfänglich in eigene Hände zu bringen?

Jedenfalls wird eine „Empfehlung“ ausgesprochen, die man auch als versteckten „Gefahrenhinweis“ interpretieren könnte: „Gehen Sie kein finanzielles Risiko ein und nutzen Sie dieses Angebot.“

Um es weiter unkompliziert erscheinen zu lassen wird eine Handlungsanleitung zur Schadenerfassung und Schadenersatzbetragsauszahlung beigefügt. So ein paar Fotos bekommt schließlich jeder hin. Anhand der Schadenfotos werde der Versicherer dann die Reparaturkosten kalkulieren und den Gegenwert netto auszahlen.

Rechtsanwalt Pamer dazu in „Der Kfz-Sachverständige“:

Der geschädigten Partei wird suggeriert, dass ein Sachverständigengutachten ,,grundsätzlich nicht notwendig ist“. Es wird bekräftigt, dass anscheinend nur ausnahmsweise ein entsprechender Schadensumfang ein Gutachten erforderlich macht. Allerdings ist zu beachten, dass bei Schäden über 1.000 € oder auch über mehrere Tausend Euro oftmals auf reinen Bildern, die zu einer Schadensbeurteilung führen (sollen), verschiedene tatsächliche Schäden nicht mitkalkuliert werden (können).

Der Hinweis, dass ein Sachverständigengutachten nicht notwendig ist, führt rein und ausschließlich zu einer Kostenersparnis beim Versicherer und bringt die geschädigte Partei häufig um Teile ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche im Hinblick auf die tatsächlichen, durch Besichtigung eines Kfz-Sachverständigen festgestellten Fahrzeugschäden.

Unsere Meinung und Empfehlung:

,,Wir kümmern uns um alles!“ hört sich gut an. Dennoch sollte jeder Unfallbeteiligte bei der Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche diese nicht gerade dem in die Hände legen, der den Schaden bezahlen muss! Unabhängige Schadengutachten und eine juristische Beratung bei der Bestimmung der berechtigten Ansprüche zeigen, dass sich Anspruchssteller nach dem Unfallereignis nicht gutgläubig, sondern professionell verhalten. Seien auch Sie Profi bei der Schadenregulierung!