BEWEISE IN DER AIRBAG-STEUERUNG

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

(Pre-)Crash-Daten – neue Möglichkeiten der Sachbeweisführung

Alle elektronischen Helfer des Alltags funktionieren grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip: Daten werden über Sensoren registriert, verarbeitet und (zwischen-) gespeichert.
Nachfolgend soll am Beispiel der in (nahezu) jedem PKW neuer Bauart und damit millionenfach verbauten Airbag-Steuerung aufgezeigt werden, welch enormes Beweispotenzial dieser Spurenart immanent sein kann.

In einem PKW sind, je nach Ausstattung, circa 80 Steuergeräte integriert, die u.a. über Sensoren physikalische Messgrößen erfassen. Das geht so weit, dass, losgelöst vom Willen des Fahrzeugführers, in bestimmten Situationen Eingriffe in die Fahrdynamik erfolgen, wobei z.B. Schaltvorgänge unterbunden, Räder abgebremst oder Motordrehzahlen erhöht bzw. gedrosselt werden können.

Einige dieser Einheiten erlauben Auswertungen und Rückschlüsse, die nicht nur für Servicezwecke interessant, sondern auch bei einer Unfallrekonstruktion enorm relevant sein können. Die Untersuchungen richten sich dabei u.a. auf die Datenspeicherungen in Airbag-Systemen.

Das Steuergerät enthält einen piezoelektrischen und einen mechanischen Beschleunigungssensor sowie einen Mikrocontroller, der die gemessene Verzögerung nach einem bestimmten Algorithmus berechnet, damit das Kollisionsgeschehen bewertet und bei Überschreiten der definierter Schwellenwerte ein elektrisches Zündsignal an die Gasgeneratoren sendet.

Grundsätzlich sind bei einer Airbag-Auslösung folgende Aufzeichnungen zu erwarten:

·       die Zeit, die seit einer möglichen ersten Störung vergangen ist, sowie

·       Störungen die vor der Kollision aufgetreten sind,

·       mögliche Störungen, die während des Zusammenstoßes aufgetreten sind,

·       Verzögerungsverlauf vor und nach der Kollision (Crash-Puls),

·       die berechnete kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung das Zündsignal für Airbags und/oder Gurtstraffer,

·       die Auslösefreigabe (Ansprechen des mechanischen Beschleunigungssensors),

·       die Zündzeit,

·       die Bestätigung der Auslösung von Airbags und Gurtstraffern,

Bei manchen Typen werden zusätzlich bereits Bremsdaten, Gierbeschleunigungen, Motordrehzahl, Außentemperatur, der eingelegte Gang und auch die Kollisionsgeschwindigkeit abgespeichert.

In den USA hat General Motors (GM) bereits in den 90er Jahren damit begonnen, in Airbag-Steuersystemen umfangreich Daten aufzeichnen zu lassen. GM ging noch weiter: Es wurden nicht nur Crash-Daten (bei Airbag-Zündung) aufgezeichnet, sondern auch sogenannte Pre-Crash-Daten. Dabei handelt es sich um Werte der Fahrdynamik bis 5 Sekunden vor einer Kollision oder einer Situation, die als ein nicht zündungsrelevanter Beinahe-Unfall (near-impact-situation) bezeichnet werden kann. Es sind dies: Fahrzeuggeschwindigkeit, Motordrehzahl, Drosselklappenstellung, Zeitpunkt der Bremsbetätigung und der Beginn der Bremswirkung.

Soweit Daten im obigen Sinne bei einem Verkehrsunfall oder bei einer Straftat (z.B. Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr) beweisrelevant sein können, bedarf es zunächst nur der Sicherstellung der Airbag-Steuerung. Das Sichern der Daten ist mit einer entsprechenden Technik möglich, über die HMS-Sachverständige verfügen.

Eine in Frage kommende Verpflichtung der Herstellerseite als Zeuge oder Sachverständiger erscheint rechtlich bedenklich. Es geht schließlich nicht um die Bekundung gemachter Wahrnehmungen zu einem konkreten in Verhandlung stehenden Sachverhalt, sondern um die Interpretation eines vorliegenden beweisrelevanten Gegenstandes, was grundsätzlich Sachverständigenaufgabe ist.

Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.