Tachomanipulation: Lassen Sie sich nicht betrügen!

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

„Ob Dein Tacho richtig geht, siehst Du wenn das Licht angeht“. Den Spruch kennt jeder. Er belegt in lustiger Form, dass es Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsanzeige auf dem Tacho und der durch einen „Blitzer“ gemessenen Geschwindigkeit geben kann.

Aber wie ist das mit der angezeigten Laufleistung des Fahrzeuges? Einem wichtigen Kriterium beim Kauf- oder Verkaufspreis eines gebrauchten Fahrzeugs.

Früher sagten Insider, Tachos könne man zurückdrehen. Handarbeit, heute durch den Einsatz von Technik einfach und schnell möglich. Nach Ermittlungsergebnissen der Polizei sei an jedem dritten in Deutschland verkauften Gebrauchtwagen der Tacho manipuliert worden. Wohl immer in Betrugsabsicht. Im Durchschnitt sei durch die Tachomanipulation eine Wertsteigerung von 3000 Euro zu erzielen gewesen. Das lohnt sich für den Verkäufer. Mal abgesehen von der möglichen Strafe, die er zu erwarten hat, wenn seine Manipulation aufgedeckt wird. Dem, der auf eine Manipulation der Fahrleistung abzielt, wird es leicht gemacht, sich entsprechende Geräte zu besorgen. Diese werden legal hergestellt und dürfen auch in Deutschland verkauft werden. Diese leicht bedienbaren Geräte zur Tachojustierung enthalten Software, mit der die allermeisten Autos in Deutschland binnen Sekunden auf einen beliebigen Kilometerstand manipuliert werden können.

Die Zeiten, in denen Manipulationen anhand der Abnutzungsspuren identifiziert werden konnten, sind eigentlich vorbei. Aber es gibt weitaus genauere technische Möglichkeiten. So haben fast alle Hersteller die tatsächlich gefahrenen Kilometer in diversen Steuergeräten „versteckt“ – und nicht jedes Gerät zur „Tachojustierung“ kann alle diese Speicher manipulieren. Daher kann die Tachomanipulation oft mit entsprechender Software erkannt werden.

Hierzu sind die meisten Werkstätten jedoch nicht in der Lage, da diese mit ihren Testern nicht auf alle Speicher und vor allem nicht auf die relevanten Datenebenen zugreifen können. Hierfür bedarf es eines spezialisierten Gutachters, der über selbstgeschriebene oder entwicklungsspezifische Software verfügt. Wir von HMS gehören zu den wenigen, die eine entsprechende Prüfung durchführen können!