Schadenregulierung: Es gibt keine einfach gelagerten Fälle mehr

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

aus der Unfallzeitung:

Bei Verkehrsunfällen gibt es in jüngster Zeit aufgrund des Regulierungsverhaltens der eintrittspflichtigen Kfz-Haftpflichtversicherer keine einfach gelagerten Fälle mehr.

… vertritt die Unfallzeitung die Ansicht, dass mit der herrschenden Ansicht der Rechtsprechung es sich bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfallschäden grundsätzlich um nicht einfach gelagerte Fälle handelt. Aufgrund der vielzähligen Entscheidungen ist der Normalbürger überfordert, seinen eigenen Unfallschaden ohne anwaltliche Hilfe erfolgreich ersetzt zu erhalten. Schon allein zu den Kosten eines Sachverständigen, der beweissichernd den Schadensumfang und die Schadenshöhe feststellt, sind vom BGH mehr als zehn Entscheidungen getroffen worden. Im vorliegenden Fall (Anm.: AG Frankenthal Urteil vom 30.5.2018 – 3c C 49/18) ging es auch um Ausfallzeiten und Vorhaltekosten. Der Normalbürger kann mit derartigen Begriffen kaum etwas anfangen. Bezeichnend ist auch, dass die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung aufgrund des Anwaltsschreibens die Nachzahlung veranlasst. Insoweit war die Einschaltung eines Rechtsanwalts auch schon im vorgerichtlichen Zeitraum erforderlich.