BLITZERGUTACHTEN – rechtsstaatliche Rechte der Verteidigung in Bußgeldsachen gestärkt

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Neues Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs.

Eine Rechtsanwältin hatte sich in einem „Geschwindigkeitsverfahren“ gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts, mit dem ein Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken bestätigt wurde, gewehrt. Mit dem Urteil des Amtsgerichts wurde ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bestätigt. 

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts und das Urteil des Amtsgerichts wurden durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes aufgehoben.

Die Rechtsanwältin hatte vor dem Amtsgericht einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens gestellt, um zu beweisen, dass bei dem Messgerät Traffistar S350 die Möglichkeit ausgeschlossen sei, die Messung im Nachhinein auf ihre Richtigkeit durch einen Gutachter überprüfen zu lassen. Der Antrag wurde abgelehnt. Die Rechtsbeschwerde hiergegen hatte beim Oberlandesgericht keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht hatte ausgeführt, es handele sich bei den Messungen mit Traffistar S350 um ein standardisiertes Messverfahren. Das Gericht müsse die Richtigkeit der Messung nur überprüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlmessung gäbe.

Mit dieser rechtsstaatlich bedenklichen Auffassung beschäftigt sich der Verfassungsgerichtshof und stellt zunächst klar, dass die Fülle der von den Gerichten zu bearbeitenden Fälle nicht zu einer Beschränkung der Rechte der Verteidiger und der Betroffenen führen darf. Das Verfassungsgericht weist deutlich darauf hin, dass auch Bußgeldverfahren als Massenverfahren zu erheblichen beruflichen Beschränkungen führen können. Es wehrt sich gegen die Verniedlichung dieser Verfahren.
Das Verfassungsgericht stellt weiter klar, dass es einem Fahrer nicht von vornherein verwehrt sein kann, Einwendungen gegen das Messergebnis erst im Gerichtsverfahren ermitteln zu lassen.
Zumindest im Saarland dürfen die Richter und Richterinnen nicht mehr so leichtfertig wie bisher Beweisanträge zurückweisen. Ein Weg in die richtige Richtung! 

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