Schadenregulierung: 130%-Regelung durch gebrauchte Teile

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

Reparaturkosten höher als der Zeitwert – mit Gebrauchtteilen von 225 auf 128 Prozent

Infos aus einem Urteil:

Bei einem Wiederbeschaffungswert von 2.500 EUR lagen die voraussichtlichen Reparaturkosten mit netto 5.632,54 EUR klar über der 130-Prozent-Grenze. Gleichwohl ließ der Kl. sein heckbeschädigtes Fahrzeug reparieren. Die Kosten betrugen 3.199,16 EUR. Dieser Betrag lag über dem Wiederbeschaffungswert, jedoch innerhalb der 130-Prozent-Grenze. Kostensenkend hat sich vor allem der Einbau von Gebrauchtteilen ausgewirkt. 

Quelle: LG Schweinfurt (23 S 11/16). Von Interesse ist seitens der Entscheidung nur der Fahrzeugschaden.

Auf ein Gerichtsgutachten gestützt, haben beide Instanzen die Reparatur trotz Verwendung gebrauchter Teile als fachgerecht gewertet. War sie aber auch „vollständig und nach den Vorgaben des Sachverständigen“ durchgeführt? Immerhin waren weder der Endschalldämpfer noch das Heckabschlussblech erneuert, sondern nur instand gesetzt worden. 

Laut Gerichts-SV war das Prädikat „fachgerecht“ damit nicht in Frage gestellt. Auch in puncto „Vollständigkeit“ sieht das LG kein Manko. Eine Erneuerung der o. a. Teile sei nach dem Gutachten des Gerichts-SV nicht erforderlich gewesen.

130%-Regelung (Info):

Der Begriff „130-Prozent-Grenze“ ist gesetzlich nicht geregelt.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch eine Grenze bzw. eine Formel aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen der Unfallgeschädigte sein Fahrzeug reparieren lassen kann und die gegnerische Versicherung die dadurch entstandenen Reparaturkosten bezahlen muss. Dies ist der Fall, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten (welche durch einen Gutachter ermittelt werden müssen) und der merkantile Minderwert den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von mehr als 30% übersteigen. Man spricht daher von einer sogenannten 130%-Grenze. Grundsätzlich sind bei dieser Berechnung die jeweiligen Bruttowerte zu berücksichtigen.

Euer HMS Medien-Team (keine Rechtsberatung, lediglich als Info gedacht)