Unfallaufnahme: „Wer schuld ist, wird erst im Nachhinein verbindlich und nicht vor Ort geklärt.“

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

Bedeutung der Beweissicherung durch die Polizei

Bei schweren Unfällen mit Personenschaden kommt die Polizei an die Unfallstelle, veranlasst die notwendigen Maßnahmen und führt eine Unfallaufnahme durch.

ein Blick nach Schleswig-Holstein und Bayern: 
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt (keine Personenverletzung, keine Straftat oder Owi mit Bußgeld über € 35,00), muss die Polizei trotzdem am Unfallort erscheinen (auch bei Bagatellschäden unter € 1.500,00). Allerdings wird sie dann kein Unfallprotokoll erstellen, sondern nur überprüfen, ob Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vorliegen und darauf hinwirken, dass die Parteien ihre unfallrelevanten Daten austauschen (Dieses gilt jedenfalls für das Bundesland Schleswig-Holstein, in anderen Bundesländern bestehen bisweilen andere Regeln).
Falls die Polizei keine Unfallaufnahme mit Sicherung und Dokumentation der Spuren sowie eine Vermessung der Unfallstelle durchführt, könne man entweder den Mitarbeiter eines Sachverständigenbüros an die Unfallstelle rufen oder die Unfallaufnahme selbst vornehmen. 

Bayern formuliert ähnlich: Wenn die Polizei nicht verständigt wird oder bei Bagatellschäden keine Spuren sichert können die Unfallbeteiligten selbst die Beweissicherung durchführen. Pauschale Schuldanerkenntnisse sollten jedoch nicht abgeben werden. Ansonsten drohe Ärger mit der Versicherung. Der Versicherte sei nämlich nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Versicherung eine Schuld ganz oder teilweise anzuerkennen.

Diese Bestimmung veranlasst immer wieder Unfallbeteiligte den gemeinsam erstellten Unfallbericht nicht zu unterzeichnen. Bei den von Versicherungen und Automobil-Clubs verteilten Unfallberichten handelt es sich jedoch nicht um ein Schuldanerkenntnis, sondern um eine Aufstellung von Fahrzeug- und Personendaten, einen Schadensbericht und eine Unfallskizze, die im Regelfall (keine handschriftlichen Ergänzungen, die ein Schuldanerkenntnis zum Inhalt haben) unterschrieben werden können.

Wir raten zur Inanspruchnahme der Verkehrsunfallhilfe direkt!

BEWEISE SIND WICHTIG! 

Für die Versicherer ist es anscheinend sowieso ohne Belang, falls die Polizei in der Wache bleiben würde. Zur Klärung der Schuldfrage, ob mit oder ohne Polizei, äußerte sich ein Versicherungsvertreter in der Aachener Zeitung nämlich wie folgt: 

Wer schuld ist, wird erst im Nachhinein verbindlich und nicht vor Ort geklärt. Beide Unfallparteien gegeben jeweils gegenüber ihrer Versicherung eine Unfallmeldung ab und dann werden die Versicherungen miteinander kommunizieren.