Gutachter ist nicht gleich Gutachter, Gutachten nicht gleich Gutachten

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

Wer darf sich Sachverständiger nennen?

In Deutschland gibt keinen gesetzlichen Schutz für die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“. Durch die Rechtsprechung ist jedoch festgelegt, dass sich als Sachverständiger nur bezeichnen darf, wer überdurchschnittliche Kenntnisse auf einem Fachgebiet hat und eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann. Dies bedeutet, dass als Mindestvoraussetzung eine Ausbildung als Kfz-Meister oder ein Ingenieurabschluss zugrunde gelegt werden muss (Anm.: Wir arbeiten sowohl mit diplomierten Ingenieuren, als auch mit erfahrenen Kfz.-Meistern).

Seriöse und fachlich kompetente Sachverständige erkennen Sie daran, dass diese nicht nur in einer Prüfung ihre Fachkenntnisse unter Beweis gestellt haben, sondern sich auch einer laufenden Qualitätsüberwachung unterziehen. Dies sind insbesondere selbständige Sachverständige, die vom BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., Berlin) anerkannt, öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Sachverständigen, die vielleicht sogar einen Kfz-Reparaturbetrieb führen oder mit einem solchen Betrieb verbunden sind, fehlt ein wichtiges Kriterium: die Unabhängigkeit.

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