Wenn die gegnerische Versicherung in Ihrem Gutachten den Rotstift ansetzt

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

Sie können jederzeit unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden. Sie wissen sogar, dass Sie einen eigenen, neutralen Gutachter mit der Erstellung eines Schadengutachten beauftragen können und sollen! Und dann passiert Ihnen das:

Die gegnerische Versicherung lässt Ihr Gutachten prüfen und setzt den Rotstift an.

Kein Einzelfall, sondern, wie Anwälte berichten, die Realität.

Sie als Laie können nicht bewerten, ob das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten oder das Prüfgutachten der gegnerischen Versicherung korrekt ist.

ADAC – Vertragssachverständiger Dipl. Ing. Himbert möchte Sie auch hier unterstützen, damit Sie Ihre Ansprüche umfassend durchsetzen können. Dazu bietet er Ihnen eine

kostenlose Überprüfung der von der gegnerischen Versicherung vorgenommenen Abzüge auf sachliche und rechnerische Richtigkeit

Ihnen soll bei der Schadenregulierung kein Schaden entstehen!

Sobald Ihnen die Nachricht einer Kürzung zugeht, setzen Sie sich sofort mit uns in Verbindung.