Unfall-Rekonstruktion: Aus Unfallflucht wird Versicherungsbetrug

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

HMS-Gutachter und die Spurengutachter der Verkehrsunfallhilfe direkt betonen ständig, wie wichtig eine professionelle Beweissicherung ist, wenn man in einen Unfall verwickelt wird. Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Tatvorwurf lautet auf Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Es droht sogar ein Führerscheinentzug. Was war passiert?

Ein Unfall, wie er 1000 Mal vorkommt. Ein Parkplatz in einer saarländischen Gemeinde. Eine Pkw-Fahrerin parkt rückwärts in eine freie Parklücke ein. Eine Zeugin hört und sieht, wie sie dabei gegen ein geparktes Fahrzeug stößt, weißt die Fahrerin auf ihre Beobachtungen hin. Sie bestreitet dies und fährt mit ihrem Pkw weiter.

Polizei, Unfallaufnahme mit Verdacht auf Unfallflucht. Die Fahrerin wird anhand des von der Zeugin notierten Kennzeichens schnell ermittelt.

Die separate Schadenregulierung funktioniert ausnahmsweise mal ohne Probleme. Der laut Gutachten entstandene Schaden von 1400 Euro wird beglichen. Bleibt das Strafverfahren wegen Unfallflucht.

Die Staatsanwaltschaft verschickt einen Strafbefehl, verbunden mit einem Antrag auf Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Betroffene schaltet nun einen Rechtsanwalt ein. Der beauftragt HMS, ein Gutachten zu erstellen. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob der Unfallschaden tatsächlich von ihr verursacht wurde.

Die gutachterliche Überprüfung ergibt, dass zwar ein Kontakt der beiden Fahrzeuge möglich, aber zweifelsfrei ausgeschlossen war, dass der Schaden an dem geschädigten Fahrzeug vom Anstoß des Pkw der Frau stammte. Folglich muss der Schaden an dem beschädigten Fahrzeug schon vorher vorhanden gewesen sein. Der Halter des Pkw hat den Schaden dennoch unberechtigt bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.

Das Strafverfahren gegen die angebliche Unfallverursacherin wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits auf das Ergebnis der gutachterlichen Überprüfung reagiert. Gegen den Anspruchsteller wurde ein Strafverfahren wegen Versicherungsbetrugs eingeleitet.

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Beweissicherung zur Durchsetzung eigener Ansprüche bei der Schadenregulierung, aber auch (wie in diesem Fall) zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen