Messtechnik: Unseriöse Werbung?

HMS Gutachter (eb) HMS Aktuell

Mit Interesse verfolgen wir als Außenstehende, wie es in der nachfolgenden Sache (siehe Urteil) weiter geht.

Die Werbeaussagen „Kostenlos Bußgeld los“ und „Alle entstandenen Kosten werden übernommen“ des Legal-Tech-Portals „Geblitzt.de“ sind irreführend (LG Hamburg, Urt. v. 10.10.2017 – Az.: 312 O 477/16).
Die Beklagte war die Betreiberin des Online-Portals „Geblitzt.de“.
Sie bot die kostenlose Prüfung von Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitungen an und vermittelte entsprechende anwaltliche Dienstleistungen.
Sie warb u.a. mit den Aussagen
„Kostenlos Bußgeld los“
„Alle entstandenen Kosten werden übernommen“
„Unsere Serviceleistung ist für Sie absolut kostenlos“.
Kostenlos für Sie bearbeiten unsere Anwälte Ihren Fall vom Einspruch bis zur Verfahrenseinstellung.“
und
„Unsere Anwälte setzen die Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens durch. Ihr Bußgeldbescheid wird damit unwirksam. Sie zahlen kein Bußgeld. (…) Für Sie bedeutet dies, dass Sie kein Bußgeld zahlen müssen und keine weiteren daraus resultierenden Konsequenzen wie beispielsweise Punkte in Flensburg oder gar Führerscheinabgabe und Fahrverbot einfach hinnehmen müssen!“
Das LG Hamburg stufte diese Erklärungen als irreführend ein und verbot sie.