Technische Gutachten

Beweis bei Schaden­ersatz­ansprüchen

Schadenfälle und technische Mängel im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen haben häufig, insbesondere aber nach einem Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugkauf oder nach einer Reparatur, Fremdnutzung etc. ein juristisches Nachspiel. Auch hier gilt wie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen:

"Wer klagt (Schadensersatzansprüche geltend macht), muss beweisen!"

Insoweit sollte auch hier möglichst zeitnah zum Schadenereignis bzw. zur Feststellung eines Mangels eine technische Beweissicherung erfolgen. Der Gesetzgeber hat hierfür das Instrument des so genannten "gerichtlichen Beweisverfahrens" geschaffen, das einem evtl. später folgenden Zivilverfahren vorgeschaltet wird, damit bis zur Einleitung des Zivilverfahrens keine Beweise verloren gehen.

Sprechen Sie uns hinsichtlich des Prozedere an, wir beraten Sie ohne Kostenrisiko.

Bei welchen Fragen können wir helfen?

  • Was war die Ursache für einen Motor-, Getriebe-, Differentialschaden nach einem Gebrauchtwagenkauf, nach Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten oder Fremdnutzung?
  • Lag die Schadenursache im Verantwortungsbereich des Verkäufers, der Werkstatt oder des Nutzers?

Bei einem Schaden oder Mangel ist das Erstberatungsgespräch kostenlos.

Sprechen Sie uns diesbezüglich möglichst ereignisnah an - wir helfen Ihnen gerechtfertigte Schadenersatzansprüche durchzusetzen und gegebenenfalls ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite abzuwehren.

Ansprech­partner

Erstberatung kostenlos!

Sprechen Sie uns an:
Dip.-Ing. Gundolf Himbert
Dipl.-Ing.

Gundolf Himbert

von der IHK Saarland öffentlich bestellt und vereidigt für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung

Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik

vom BVSK* anerkannter Sachverständiger

Mehr Infos / Vita

Kontakt06838 / 9060
Dip.-Ing. Gundolf Himbert

Marco Schreiner

Kfz-Meister

Kfz-Sachverständiger für Motor- und Aggregatschäden

Kontakt06838 / 9060