Verkehrs­mess­technik

Blitzer und Radarfallen
Das Fahr­eignungs­register des Kraftfahrt­bundesamts hat zum 01.01.2022 mehr als 10 Millionen Eintragungen, wovon fast 4,2 Millionen Eintragungen auf Ordnungs­widrigkeiten beruhen. Die Ordnungs­­­widrig­­­keiten­statistik wird mit ca. 2,8 Millionen Geschwindig­­keits­verstößen mit Abstand angeführt, gefolgt von Handy­verstößen (413.277), Rotlicht­verstößen (309.222) und Abstands­­unter­schrei­tungen (209.284)[1]. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, da verjährte, eingestellte oder durch Freispruch aufgehobene Ordnungswidrigkeiten nicht in die Statistikdatei eingehen.
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Einem jeden Tatvorwurf geht eine messtechnische Erfassung der Ge­schwin­digkeit, des Abstandes oder des Rotlichtverstoßes voraus. Nicht mess­technische Erfassung mit einer einfachen Verkehrsbeobachtung kommen zwar auch gelegentlich vor, sind aber eher die Ausnahme. In den meisten Fällen geht die Bußgeldstelle und das zustände Gericht von einem standardisierten Messverfahren aus. Ein standardisiertes Messverfahren garantiert aber keines­falls, dass die jeweilige Messung auch korrekt abgelaufen ist und dass der Tatvorwurf richtig ermittelt wurde. Vielmehr besagt das standardisierte Messverfahren lediglich aus, dass unter gleichen messtechnischen Bedingungen auch gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. D. h. es wird nicht impliziert, dass die Ergebnisse auch in jedem Fall korrekt sind. Für den betroffenen Autofahrer stellt die Standardisierung des Mess­verfahrens aber eine deutliche Hürde dar. Damit sich das jeweilige Gericht näher mit dem Fall befassen muss, ist es erforderlich, dass die Verteidigung konkrete Anhaltspunkte vortragen kann, warum es bei dieser konkreten Messung zu einer Auffälligkeit gekommen ist. Hier stellt sich immer wieder die Frage, ob die Messwerte grund­sätzlich und vor­behalt­los korrekt sind.

Die Hersteller von Messgeräten sagen hierzu: "Unsere Mess­geräte sind messsicher, wenn sie nach den Bestimmungen der Gebrauchsanweisung und den Vorgaben der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) ordnungsgemäß einge­setzt wurden und nach den Zulassungsbestimmungen geeicht waren".

Die Verkehrsmesstechnik ist unser Spezialgebiet. Wir haben bereits mehrere Tausend Geschwindigkeitsmessungen über­prüft und wissen aus Erfahrung, dass die zur Verkehrs­überwachung ver­wen­de­ten, zum Teil hochkomplexen Mess­mittel auch eine gewisse Störanfälligkeit auf­weisen. Hinzu kommen Fehler durch unsachgemäße Bedienung und Nicht­beachtung der geltenden Bestimmungen und Vorgaben der zuständigen Behörden und seitens der Hersteller.

Auch wenn einige moderne Messsysteme „Fehler“ des Bedienpersonals durch ausgeklügelte Technik und hoch­komplexe Berech­nungs­algorithmen kom­pen­sieren können, geraten auch diese Systeme einmal an ihre Grenzen. Wenn etwa Messgeräte derart unsinnig positioniert und ausgerichtet werden, dass die mess­wert­bildenden Laser­strahlen nicht mehr die Fahrbahn vollständig abbilden oder Foto­einrichtungen nur Teil­bereiche der Fahrbahn ablichten, kann auch eine noch so gute Mess­technik nicht mehr viel ausrichten.

Aber auch die Mess­technik als solche arbeitet nicht immer fehlerfrei. So können Abgleiteffekte an Fahrzeug­konturen, Lichteffekte und Reflexionen sowie Stufen­profile Mess­ergebnisse ver­fäl­schen, ohne dass dies vom Berechnungs­algorithmus des Messgerätes registriert wird.

Bei Messungen im Fahrzeugpulk oder am Anfang einer Fahrzeugkolonne treten ebenfalls verstärkt Messfehler auf. Nicht zuletzt sind undeutliche Blitzerfotos die Ursache für falsche Beschuldigungen.

Wir überprüfen die ordnungsgemäße Handhabung und den vorschriftsmäßigen Aufbau der Messgeräte, die Eichung, die Richtigkeit der Messwertebildung und ob die Messwerte dem richtigen Fahrzeug zugeordnet sind.

Unsere Vorleistung hat, in Kooperation mit fachkundigen Rechtsanwälten, in einer Vielzahl von Fällen zur Einstellung des Bußgeldverfahrens oder zum Freispruch geführt. Die betroffenen Autofahrer sind von Punkten in Flensburg und vom Fahrverbot verschont geblieben. Dabei bewerten wir jede Messung stets neutral und rein nach naturwissenschaftlichen Kriterien.

Durch einen regen Informations- und Erfahrungs-austausch mit den Messgeräteherstellern und mit Sachverständigen, deren Spezialgebiet ebenfalls die Messtechnik ist – „Arbeitskreis für Verkehrsmesstechnik“ – entwickeln wir unser Know-how permanent weiter.

Unser fundiertes Wissen auf dem Gebiet der Verkehrsmesstechnik geben wir als Referenten im Rahmen von Se­mi­nar­veran­staltungen für die Deutsche Anwalts­akademie und die Deutsche Kraftfahrzeug­akademie, auch an Fach­anwälte für Verkehrsrecht weiter.

Es lohnt sich also, einen Geschwin­dig­keits-, Abstands- oder Rotl­icht­verstoß von uns überprüfen zu lassen.

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie schwer­wiegende Verkehrs­verstöße, die Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen, nicht einfach hin.

Sprechen Sie uns an, das Erstberatungs­gespräch löst keine Kosten aus.


[1] Quelle: KBA, Verkehrsunfallauffälligkeiten, Statistik Jahr 2020

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