Layered Parallax
Trennung von Vorder- und HintergrundLayered Parallax
Trennung von Vorder- und HintergrundVerkehrsmesstechnik
Blitzer und RadarfallenEinem jeden Tatvorwurf geht eine messtechnische Erfassung der Geschwindigkeit, des Abstandes oder des Rotlichtverstoßes voraus. Nicht messtechnische Erfassung mit einer einfachen Verkehrsbeobachtung kommen zwar auch gelegentlich vor, sind aber eher die Ausnahme. In den meisten Fällen geht die Bußgeldstelle und das zustände Gericht von einem standardisierten Messverfahren aus. Ein standardisiertes Messverfahren garantiert aber keinesfalls, dass die jeweilige Messung auch korrekt abgelaufen ist und dass der Tatvorwurf richtig ermittelt wurde. Vielmehr besagt das standardisierte Messverfahren lediglich aus, dass unter gleichen messtechnischen Bedingungen auch gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. D. h. es wird nicht impliziert, dass die Ergebnisse auch in jedem Fall korrekt sind. Für den betroffenen Autofahrer stellt die Standardisierung des Messverfahrens aber eine deutliche Hürde dar. Damit sich das jeweilige Gericht näher mit dem Fall befassen muss, ist es erforderlich, dass die Verteidigung konkrete Anhaltspunkte vortragen kann, warum es bei dieser konkreten Messung zu einer Auffälligkeit gekommen ist. Hier stellt sich immer wieder die Frage, ob die Messwerte grundsätzlich und vorbehaltlos korrekt sind.
Die Hersteller von Messgeräten sagen hierzu: "Unsere Messgeräte sind messsicher, wenn sie nach den Bestimmungen der Gebrauchsanweisung und den Vorgaben der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) ordnungsgemäß eingesetzt wurden und nach den Zulassungsbestimmungen geeicht waren".
Die Verkehrsmesstechnik ist unser Spezialgebiet. Wir haben bereits mehrere Tausend Geschwindigkeitsmessungen überprüft und wissen aus Erfahrung, dass die zur Verkehrsüberwachung verwendeten, zum Teil hochkomplexen Messmittel auch eine gewisse Störanfälligkeit aufweisen. Hinzu kommen Fehler durch unsachgemäße Bedienung und Nichtbeachtung der geltenden Bestimmungen und Vorgaben der zuständigen Behörden und seitens der Hersteller.
Auch wenn einige moderne Messsysteme „Fehler“ des Bedienpersonals durch ausgeklügelte Technik und hochkomplexe Berechnungsalgorithmen kompensieren können, geraten auch diese Systeme einmal an ihre Grenzen. Wenn etwa Messgeräte derart unsinnig positioniert und ausgerichtet werden, dass die messwertbildenden Laserstrahlen nicht mehr die Fahrbahn vollständig abbilden oder Fotoeinrichtungen nur Teilbereiche der Fahrbahn ablichten, kann auch eine noch so gute Messtechnik nicht mehr viel ausrichten.
Aber auch die Messtechnik als solche arbeitet nicht immer fehlerfrei. So können Abgleiteffekte an Fahrzeugkonturen, Lichteffekte und Reflexionen sowie Stufenprofile Messergebnisse verfälschen, ohne dass dies vom Berechnungsalgorithmus des Messgerätes registriert wird.
Bei Messungen im Fahrzeugpulk oder am Anfang einer Fahrzeugkolonne treten ebenfalls verstärkt Messfehler auf. Nicht zuletzt sind undeutliche Blitzerfotos die Ursache für falsche Beschuldigungen.
Wir überprüfen die ordnungsgemäße Handhabung und den vorschriftsmäßigen Aufbau der Messgeräte, die Eichung, die Richtigkeit der Messwertebildung und ob die Messwerte dem richtigen Fahrzeug zugeordnet sind.
Unsere Vorleistung hat, in Kooperation mit fachkundigen Rechtsanwälten, in einer Vielzahl von Fällen zur Einstellung des Bußgeldverfahrens oder zum Freispruch geführt. Die betroffenen Autofahrer sind von Punkten in Flensburg und vom Fahrverbot verschont geblieben. Dabei bewerten wir jede Messung stets neutral und rein nach naturwissenschaftlichen Kriterien.
Durch einen regen Informations- und Erfahrungs-austausch mit den Messgeräteherstellern und mit Sachverständigen, deren Spezialgebiet ebenfalls die Messtechnik ist – „Arbeitskreis für Verkehrsmesstechnik“ – entwickeln wir unser Know-how permanent weiter.
Unser fundiertes Wissen auf dem Gebiet der Verkehrsmesstechnik geben wir als Referenten im Rahmen von Seminarveranstaltungen für die Deutsche Anwaltsakademie und die Deutsche Kraftfahrzeugakademie, auch an Fachanwälte für Verkehrsrecht weiter.
Es lohnt sich also, einen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoß von uns überprüfen zu lassen.
Unsere Empfehlung: Nehmen Sie schwerwiegende Verkehrsverstöße, die Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen, nicht einfach hin.
Sprechen Sie uns an, das Erstberatungsgespräch löst keine Kosten aus.
[1] Quelle: KBA, Verkehrsunfallauffälligkeiten, Statistik Jahr 2020
Ansprechpartner
Erstberatung kostenlos!
Sprechen Sie uns an:Gundolf Himbert
von der IHK Saarland öffentlich bestellt und vereidigt für Straßenverkehrsunfälle sowie Schäden und Bewertung
Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik
vom BVSK* anerkannter Sachverständiger
Fabian Schwarz
M. Eng.von der IHK Saarland öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger für Geschwindigkeitsmessungen
Master of Engineering (M.Eng.) in Traffic Accident Research
Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik und Unfallanalytik
Anja Schütz
B. Eng.Sachverständige für Unfallanalytik und Verkehrsmesstechnik
GTÜ-Prüfingenieurin
Ingenieurin
für Fahrzeugtechnik
Lea Kolbusch
B. Eng.Sachverständige für Unfallanalytik
GTÜ-Prüfingenieurin
Ingenieurin
für Fahrzeugtechnik