Havarie­schäden

Ladungsschäden

Unter einer Havarie versteht man, bezogen auf den Straßenverkehr, im allgemeinen Sinne ein Schadenereignis, bei dem das frachtführende Fahrzeug und auch die beförderte Ladung in Mitleidenschaft gezogen wurden. Der Begriff Havarie bezeichnet ursprünglich einen Schadenfall in der Schifffahrt, wobei jedoch im Hinblick auf die Industrialisierung und technische Weiterentwicklung unserer Zivilisation im Laufe der Zeit dieselbe Begriffsbezeichnung auch für Unfälle bzw. Schadenereignisse im Straßenverkehr verwandt wurde.

Im Hinblick auf solche Schadenereignisse bietet ein Havariekommissar zum Teil sehr unterschiedliche Dienstleistungen an. Das Aufgabenspektrum reicht von der Begutachtung von Warenschäden über schadenmindernde Maßnahmen am Unfallort bis hin zur Schadenursachenfeststellung und Bewertung des Schadenumfanges unter Berücksichtigung der gültigen Gesetze und Normen. Weiterhin trägt der Havariekommissar zur Regresssicherung bei und macht Verwertungsvorschläge, was letztlich der Schadenminderung dient. Darüber hinaus üben Havariekommissare hinsichtlich der Ladungssicherung eine beratende Funktion aus, wozu auch die Verpackung der Ware gehört. Ferner gehören Verladekontrollen und Transportbegleitungen ebenfalls zu seinem Aufgabengebiet.

Insbesondere bei Unfällen mit Ladungsschäden ist es in der Regel sinnvoll einen Havariekommissar zur Schadenörtlichkeit bzw. Unfallstelle hinzuzuziehen. Hier kann er nach eigener Sachkenntnis oder unter Hinzuziehung geeigneter weiterer Sachverständiger und Bergungs- bzw. Entsorgungsunternehmen über die notwendigen weiteren schadenmindernden Maßnahmen, wie auch insbesondere zur Ladungssicherung vor eventuellem Weitertransport der Güter befinden. Bei einem Missverhältnis der Bergungskosten zum Wert der zu bergenden Güter wird darüber hinaus durch den Havariekommissar ein Totalschaden erklärt.

In Anbetracht unserer jahrelangen Tätigkeit im Havariebereich verfügen wir über eine umfassende Praxiserfahrung, was die Beurteilung und Handhabung unterschiedlichster Schadenereignisse im Havariebereich betrifft.

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Dip.-Ing. Gundolf Himbert
Dipl.-Ing.

Gundolf Himbert

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